Förderrichtlinien

In besonders hohem Maße wird die Energieeffizienz der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gefördert.

 

Fördermaßnahmen der KfW-Bank:

  • Komplettsanierung (Fördersatz bis 40%)
  • Einzelmaßnahmen ( Fördersatz 20%: Fenster, Dach...)
  • Baubegleitung durch Sachverständigen (Gebäudeenergieberater HWK)
  • Erwerb und Neubau von Energiesparhäuser

Fördermaßnahmen des BAfA:

  • Energieberatung
  • Solaranlagen
  • Pelletskessel
  • Wärmepumpen
  • Hybridheizungen
  • usw.

 

Außerdem haben die einzelnen Bundesländer noch ihre eigenen Förderprogramme bzw. Auflagen für Ihr Bauvorhaben.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Konzept der für Sie attraktiven Subventionen.

 

Umwelttechnikerbüro Robert Naglić

Unabh. Gebäudeenergieberater (HWK)

Sachverständiger für Gebäudesanierung (BAFA-Zulassung)

Wärmebrückenberech-nungen

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)

 


Obere Mühlbachstr. 6
88697 Bermatingen-Ahausen

 Tel.: 07544-9590875
Mobil: 0151-56125606

 

robertnaglic@gmx.de

 

 

Aktuelles:

Juli 2022:

KfW-Bank fördert nicht mehr den Effizienzhausstandard 100!

August 2022:

BAFA und KfW-Bank verändern die Fördersätze!

Ab dem 1.11 tritt das neue GEG-Gesetz in Kraft!

Ab dem 1.2.2020 gültig: Das BAFA erhöht die Fördersätze für die Vor-Ort-Beratung auf 80%!!

Ab dem 24.1.2020 erhöht die KfW-Bank die Förderungen:

- Einzelmaßnahmen    20%

- Effizienzhaus bis 40%

Ab dem 1.1.2020:

Heizungsförderung über das BAFA bis 45%

Ab dem 1.1.2020:

Für die Brennwerttechnik (Gas) ohne Einbindung von erneuerbarer Energien wird die Förderung eingestellt.

Ab dem 1.1.2020: Förderung der Öl-Brennwertheizung wird eingestellt.

 

 

Angebote:

  • Bedarfs-Energieausweis gratis bei einer "Vor-Ort-Beratung"
  • Erstberatung gratis (im lokalen Bereich)