Der Energieausweis

 Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seiner energetischen Qualität (Energiebedarf oder Energieverbrauch) ein.

 

Wer braucht einen Energieausweis?

 

Vermieter und Verkäufer von Wohneigentum müssen seit dem Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen.

 

Welchen Energieausweis brauchen Sie?

 

  1. Verbrauchsorientierter Energieausweis: Hier wird der mittlere Öl- oder Gasverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt. Dieser Typ des Energieausweises lässt sich einfach und günstig erstellen.
  2. Bedarfsorientierter Energieausweis: Für kleine Häuser (bis vier Wohneinheiten), die vor dem 1.11.1977 errichtet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis der einzig Zugelassene. Die Aufnahme der benötigten Daten und die Berechnungen sind sehr aufwendig.

Ein Energieausweis hat zehn lang Jahre Gültigkeit.

 

(weitere Infos: www.gebaeudeenergieausweis-bw.de )

 

Wir bieten Energieausweise ausschließlich für Wohngebäude an.

 

 

 

 

 

Umwelttechnikerbüro Robert Naglić

Unabh. Gebäudeenergieberater (HWK)

Sachverständiger für Gebäudesanierung (BAFA-Zulassung)

Wärmebrückenberech-nungen

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)

 


Obere Mühlbachstr. 6
88697 Bermatingen-Ahausen

 Tel.: 07544-9590875
Mobil: 0151-56125606

 

robertnaglic@gmx.de

 

 

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